Beauftragungen zur Sicherheit und zum Mitarbeiter/innenschutz
Wie von gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen wurden folgende Funktionen an der Fakultät für Chemie beauftragt. Die genannten Kolleginnen und Kollegen stehen den Mitarbeiter/innen und externen Organen im Rahmen der beauftragungn zur Verfügung
Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) | |||
| Für jeden Standort ab 11 ArbeitnehmerInnen muss eine SVP bestellt werden. Die SVP kann für mehrere Organisations- und Subeinheiten zuständig sein. Die Bestellung erfolgt nach Zustimmung des Betriebsrates und Absolvierung der erforderlichen Schulungen (die im Rahmen des Personalentwicklungsprogramms angeboten werden) durch den zuständigen Vizerektor. Die Meldung an die Behörde erfolgt durch die Abteilung für ArbeitnehmerInnenschutz. Anmerkung: Für diese Tätigkeit besteht selbstverständlich Versicherungsschutz im Rahmen der von der Universität Wien abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. | |||
Aufgaben:Die SVP haben in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
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Brandschutzwarte | |||
| Zur Unterstützung der Brandschutzbeauftragten (Funktion wird zentral erfüllt) sind zusätzlich Brandschutzwarte zu ernennen. Diese Aufgabe wird für die allgemeinen Bereiche der Universitätsgebäude durch die Abteilung für Gebäude, Technik und Sicherheit wahrgenommen. Für jene Bereiche, die bestimmten Organisations- bzw. Subeinheiten zugeordnet sind, sind zusätzlich durch diese Einheiten Brandschutzwarte zu ernennen. | |||
Aufgaben:
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Fakultät für Chemie
Universität Wien
Währinger Straße 42
A-1090 Wien
Öffnungszeiten Dekanat und SSC:
Mo, Mi, Do, Fr: 9:00-12:00
Do zusätzlich: 15:00-18:00
In der vorlesungsfreien Zeit kein verlängerter Parteienverkehr an Donnerstagen!
T: +43-1-4277-520 01
F: +43-1-4277-9 520
E-Mail
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F: +43-1-4277-9 520




