Vorgehen im Infektionsfall von Mitarbeiter*innen
Seit 1. August 2022 gilt:
- Coronapositiv getestete MA mit Krankheitssymptomen: Nach dem Grundsatz "niemals krank zur Arbeit" erfolgt eine Krankmeldung.
- Coronapositiv gestestete MA ohne Krankheitssymptome: mit der Führungskraft ist für die Dauer der nach aktuellen Regeln geltenden Verkehrsbeschränkung Homeoffice zu vereinbaren (unabhängig von den bisher vereinbarten Homeoffice-Tagen für das Monat); wenn auf Grund des Tätigkeitsprofils kein Homeoffice vereinbart werden kann, kann eine Freistellung erfolgen.
Anfragen & Rückmeldungen:
Covid-19-Koordinatorinnen der Fakultät für Chemie:
Prof. Dr. Gunda Köllensperger, Vizedekanin
Ingrid Brunner-Sauermann, Dekanat
SPL Chemie: https://ssc-chemie.univie.ac.at/ueber-uns/studienprogrammleitung/