Forschungspreis für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark
Durch den Forschungspreis werden hervorragende Leistungen auf allen Gebieten der wissenschaftlichen Forschung ausgezeichnet. Der Forschungspreis wird als Hauptpreis an eine anerkannte Wissenschafterin/einen anerkannten Wissenschafter verliehen.
Förderungspreis für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark
Durch den Förderungspreis werden hervorragende Leistungen auf allen Gebieten der wissenschaftlichen Forschung ausgezeichnet. Der Förderungspreis wird an eine jüngere Wissenschafterin/einen jüngeren Wissenschafter, die/der zum Zeitpunkt der Bewerbung (Stichtag ist der 17. April) ein Alter von 39 Jahren nicht überschritten hat, verliehen.
VORAUSSETZUNGEN
- Bewerberinnen/Bewerber um einen der „Forschungspreise des Landes Steiermark" (Erzherzog-Johann-Forschungspreis, Forschungspreis oder Förderungspreis) müssen die österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen und eines der folgenden Kriterien erfüllen: im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren ordentlichen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder ein Anstellungsverhältnis zu einer steirischen Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung haben. Staatsbürgerinnen/Staatsbürger von EU-Staaten und Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt, soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.
- Bewerberinnen/Bewerber können auch von Dritten vorgeschlagen werden.
- Für Arbeiten, die bereits mit einem Preis ausgezeichnet wurden und/oder zeitgleich bei einem anderen Bewerb eingereicht werden, erfolgt keine Preiszuerkennung.
- Die Bewerberinnen/Bewerber müssen in der wissenschaftlichen Forschung tätig gewesen sein und aufgrund ihrer bisherigen Leistungen die Gewähr für weitere Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der eingereichten Arbeiten bieten.
- Für eine Diplom-/Masterarbeit, eine Dissertation/PhD-Thesis oder ein abgeschlossenes Lebenswerk wird der Preis nicht vergeben.
- Die Wiedereinreichung einer bereits zuvor eingereichten Arbeit für einen der steirischen Forschungspreise ist zulässig.
AUSWAHL
Die Auswahl der Preisträgerin/des Preisträgers erfolgt durch eine Jury, welche vom zuständigen Regierungsmitglied der Steiermärkischen Landesregierung bestellt wurde.
DOTATION
Forschungspreis: 12.000,00 Euro
Förderungspreis: 12.000,00 Euro
EINREICHUNG
Bewerbungen sind vom 17. Jänner bis spätestens 17. April 2020 (24:00) per E-Mail an wissenschaft-forschung@stmk.gv.at mittels des vollständig bearbeiteten ANTRAGSFORMULARES [docx] samt den beizulegenden Unterlagen möglich. Bewerbungen, die außerhalb des Ausschreibungszeitraumes eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
DOKUMENTE
AUSSCHREIBUNG [pdf] - erschienen in der Grazer Zeitung, Amtsblatt für die Steiermark, Ausgabe Stück 3, 17. Jänner 2020
STATUT [pdf] - geltend seit 14. Februar 2015
REFERENTIN - KONTAKT
Für die Beantwortung Ihrer Fragen steht Ihnen die zuständige Referentin, Frau Maria Ladler, jederzeit gerne zur Verfügung.
maria.ladler@stmk.gv.at
Tel.: 0316/877-2003