Habilitation an der Fakultät für Chemie
Habilitiation
Die Habilitation ist die Erteilung der Lehrbefugnis (venia docendi) für ein wissenschaftliches Fachgebiet, das in den Wirkungsbereich der Universität Wien fällt.
Voraussetzung für die Erteilung der Lehrbefugnis ist der Nachweis der hervorragenden wissenschaftlichen Qualifikation und der mehrmaligen Lehrtätigkeit an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen zum Nachweis der didaktischen Fähigkeiten der Antragstellerin oder des Antragstellers.
Auf dieser Seite finden Sie die rechtlichen und verfahrensbezogenen Informationen der Universität Wien sowie die Empfehlungen der Fakultät für Chemie für die Einreichung einer Habilitation.
Weiterführende Informationen
-
- Schritte zur erfolgreichen Habilitation (PDF) - Broschüre der Universität Wien
- Satzung der Universität Wien
- Information des Senats
Antragsformular im Intranet
Universität Wien
Empfehlungen zur Einreichung einer Habilitation an der Fakultät für Chemie
Der vorliegende Leitfaden ergänzt die Leitlinien der Satzung zur Erlangung der Habilitation an der Universität Wien. Er dient der grundsätzlichen Einschätzung des eigenständigen Forschungs- und Lehrprofils von Habilitationswerber*innen. Das Erfüllen oder Nicht-Erfüllen einzelner Kriterien führt nicht automatisch zu einer positiven oder negativen Entscheidung der Habilitationskommission.
Besprechen Sie Ihr Habilitationsvorhaben zunächst mit Dekan Christian Becker, bevor Sie weitere Schritte einleiten.
Publikationen
Mindestens fünf Artikel als (co-)korrespondierende*r Autor*in in Q1 oder Q2-Journals. Je nach Fachbereich wird empfohlen, dass mindestens zwei dieser Publikationen ohne Beteiligung der wissenschaftlichen Mentor*innen eingereicht werden.
Drittmitteleinwerbung
Die eigenständige Einwerbung von Drittmittelprojekten mit Peer Review-Verfahren ist wünschenswert. Aus den eingereichten Unterlagen soll das wiederholte Einreichen von eigenständigen Forschungsanträgen hervorgehen, auch wenn diese nicht bewilligt wurden.
Lehre
Wünschenswert ist die Beauftragung mit Vorlesungen oder Seminaren in einem geeigneten Fachgebiet. Die/Der Mentor*in und die Studienprogrammleitung wird die Beauftragung mit ausreichenden Lehrstunden unterstützen. Es wird von der/dem Habilbewerber*in erwartet, diese Lehrveranstaltungen evaluieren zu lassen.
Mitbetreuung von Abschlussarbeiten (Master/Doktorat)
Es wird erwartet, dass mindestens drei Master- oder Doktoratsarbeiten gemäß den studienrechtlichen Vorgaben mitbetreut werden. Diese Abschlussarbeiten müssen bei der Einreichung der Habilitation noch nicht abgeschlossen sein. Der Nachweis sollte durch genehmigte Mitbetreuungsvereinbarungen erbracht werden.
Internationale Sichtbarkeit
Ein Teil der wissenschaftlichen Karriere sollte außerhalb der Universität Wien verbracht worden sein. Internationale Sichtbarkeit kann unter anderem durch folgende Punkte nachgewiesen werden:
- (eingeladene) Vorträge auf internationalen Konferenzen und anderen Forschungseinrichtungen
- Organisation von Konferenzen
- Editor- und Gutachtertätigkeit
- Eingeladene Publikationen
- Wissenschaftliche Preise
- Koordination von wissenschaftlichen Netzwerken
- Third Mission