[CALL] Eurostars-3 – 6. Ausschreibung

14.03.2024

Deadline: 14.03.2024, 14h

Eurostars ist Teil der Europäischen Partnerschaft „Partnership on Innovative SMEs“. Die Partnerschaft wird von der Europäischen Union durch Horizon Europe ko-finanziert. Eurostars ist ein internationales, thematisch offenes Förderprogramm von Eureka, maßgeschneidert für innovative Klein- und Mittelbetriebe.

Was wird gefördert?

Kooperative Eurostars-F&E-Projekte definieren sich durch die Kooperation mehrerer Konsortialpartner, die in einem gemeinsamen Projekt mit definierten F&E-Zielen zusammenarbeiten. Das Vorhaben wird im Bereich der Forschungskategorie Experimentelle Entwicklung durchgeführt. Die Laufzeit eines kooperativen F&E-Projektes ist auf maximal 3 Jahre beschränkt.

Ein Eurostars-Projekt muss die Entwicklung eines neuen, innovativen Produkts/Verfahrens/Services beinhalten. Das Projekt muss so abgefasst sein, dass das im Rahmen von Eurostars entwickelte Produkt, Verfahren oder Service schnell kommerzialisiert werden kann. Es gibt dabei keine thematische Einschränkung.

Wer wird gefördert?

Österreichische Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die maximale Förderungshöhe für jeden Partner richtet sich nach dem jeweiligen Organisationstyp:

Organisationstyp

Unternehmensprojekt Experimentelle Entwicklung

Großunternehmen max. 30 %
Mittlere Unternehmen max. 50 %
Kleinere Unternehmen max. 60 %
Forschungseinrichtungen max. 60 % (nur, wenn ein österreichisches KMU im Konsortium ist, ansonsten max. 40 %)

Was sind die Einreichkriterien?

Das transnationale Konsortium muss aus mindestens zwei Partnern aus mindestens zwei Eurostars-Ländern bestehen. Weitere detaillierte Angaben zu den Ausschreibungsinhalten und den weiteren Anforderungen finden Sie im Ausschreibungsleitfaden im Downloadbereich.

Wie erfolgt die Einreichung?

Für eine erfolgreiche Einreichung muss das Vorhaben sowohl transnational als auch national bei der FFG eingereicht werden.

Die Registrierung und Einreichung erfolgt zentral über die Einreichplattform auf der Eurostars Website bis 14. März 2024, 14:00 (MESZ). Pro Projektvorschlag ist ein gemeinsamer Antrag anzulegen.

Sie können eine Word-Version des Eurostars-Antragsformulars verwenden, um den Antrag offline vorzubereiten. Um den Antrag einzureichen, müssen die Informationen in den online-Antrag übertragen werden. Eine Einreichung des Word-Dokuments ist nicht zulässig.

Auf der Eurostars-Website stehen Ihnen die aktuellen "Guidelines for Projects submitted since September 2021" zur Verfügung. Sie finden dort eine ganze Reihe nützlicher Leitfäden zum Einreichprozess, die wir Ihnen für die Antragstellung unbedingt empfehlen:

Eine detaillierte Anleitung zur Einreichung finden Sie in den „Guidelines for completing an application“.

Eurostars-Projekte unterliegen den Ethikregeln der Europäischen Union bzw. des EU-Forschungsrahmenprogramms Horizon Europe. Das Formular „Ethics table“ muss in jedem Antrag inkludiert werden.

Als Ausfüllhilfe dient der Leitfaden How to complete your ethics self-assessment.

Nützliche Tipps zu den Förderkriterien und zur Antragstellung erhalten Sie auch als Videos.

Zusätzlich zum Eurostars-Antrag benötigt die FFG von jedem österreichischen Konsortialpartner einen nationalen (Zusatz)-Antrag, der über den FFG eCall  einzureichen ist. Dieser Antrag muss bis spätestens 18. März (14:00 Uhr) vorliegen.

TIPP: Befüllen Sie die Kosten zuerst im eCall, dies erleichtert Ihnen die Kostenkalkulation für den internationalen Antrag. Die Checkliste im Downloadcenter gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Einreichschritte und Dokumente.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Förderentscheidung wird bis Mitte Juli 2024 kommuniziert.

Wer entscheidet über eine Förderung?

Die Evaluierung der Projekte erfolgt durch unabhängige Expertinnen und Experten. Mehr Informationen zum Evaluierungssystem stehen auf der Seite Eurostars-Website in den aktuellen "Guidelines for Projects submitted since September 2021" zur Verfügung.