[CALL] Energieforschung 2. Ausschreibung 2024

05.03.2025

Deadline: 05.03.2025

 

für Energieinnovationen aus Österreich, die den Markt in Österreich und den Exportmarkt bedienen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten

Potenziale nutzen & Zukunft gestalten

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und der Klima- und Energiefonds haben sich das Ziel gesetzt, gemeinsam ein breites Spektrum an Lösungen für die grüne Transformation zu entwickeln: Energieinnovationen aus Österreich, die den Markt in Österreich und den Exportmarkt bedienen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des BMK und des Klima- und Energiefonds. Für die 2. Ausschreibung 2024 steht ein Budget von rund 12,1 Mio. Euro zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Die Inhalte der Energieforschung – Potenziale nutzen & Zukunft gestalten basieren auf dem Umsetzungsplan zum FTI- Schwerpunkt Energiewende: Wirkungspfade, Schwerpunktthemen und Innovationsziele. Die folgenden Ausschreibungsschwerpunkte sind ausgeschrieben:

1. Energieerzeugungs- und Speichertechnologien inkl. deren Produktionsprozesse 

2. Wasserstoff, erneuerbare Gase und Carbon Capture, Utilization and Storage (CCUS) 

3. Systemdesign und -betrieb von flexiblen, integrierten und klimafitten Energiesystemen 

4. Digitale Transformation der Energiewende 

5. Effiziente Energieumwandlung bis zum Endverbrauch 

6. Gesellschaftliche Transformation (Akzeptanz und Partizipation) 

7. Mobilisierungs- und Vernetzungsmaßnahmen zu erneuerbarer Wärme und Kälte 

8. Systemanalyse – F&E-Dienstleistungen 

Wer wird gefördert?

Die vorliegende Ausschreibung richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure, die sich mit Forschungs- und Entwicklungsfragen zu den oben angeführten Ausschreibungsschwerpunkten beschäftigen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Organisationsart, Instrument und Forschungskategorie. Die Details finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Instrumentenleitfäden.

Was sind die Einreichkriterien?

Die genauen Einreichkriterien entnehmen Sie bitte den Leitfäden. 

Für Beratungsgespräche stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte übermitteln Sie uns zur Vorbereitung dieses Beratungsgesprächs eine Projektskizze und verwenden Sie dazu dieses Projektskizzen-Formular.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sowie die Projektkosten sind online im eCall einzutragen.

Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!

Wann gibt es eine Entscheidung?

Nach Ende der Einreichfrist werden die Projekte in einem einstufigen Juryverfahren von einem unabhängigen Expertengremium evaluiert. Die Förderentscheidung liegt voraussichtlich im Juni 2025 vor.