[CALL] FFG BRIDGE 2024/1 (BMK)

13.03.2024

Deadline: 13.03.2024, 12:00h

For collaboration between scientific institutes and businesses in Austria.

Die Ausschreibung BRIDGE 2024/1 ist für alle Themen und Technologien offen. Eine Projekteinreichung ist von 12. Dezember 2023 bis 13. März 2024 (12:00 Uhr) über den eCall möglich. Gefördert werden grundlagennahe Projekte von Konsortien und Projektbeteiligten aus der wissenschaftlichen Forschung und aus der verwertenden Industrie. Die Förderung für die Wissenschaft beträgt bei Kooperation mit Klein- und Mittelbetrieben bis zu maximal 80 %, bezogen auf die Projekt-Gesamtdauer (max. 36 Monate).

Was wird gefördert?

Es werden Projekte mit überwiegender Grundlagenforschungsnähe gefördert, die bereits ein realistisches Verwertungspotenzial erkennen lassen, sodass eine oder mehrere Firmen bereit sind, das Projekt mitzufinanzieren bzw. begleitend auch am Projekt teilzunehmen. 

In BRIDGE ist es möglich, junge Forscher:innen in Projekte zu integrieren. 

Klinische Studien stehen nicht im Fokus des BRIDGE-Programms und werden daher nicht gefördert. Gefördert werden können jedoch klinische Pilotstudien zur erstmaligen Erprobung oder Validierung eines Wirkstoffes, Therapiekonzepts oder eines Medizinprodukts im Ausmaß von maximal 30 % der Gesamtprojektkosten. Die klinische Studie darf allerdings nicht den Forschungsschwerpunkt des Projektes darstellen.

Wer wird gefördert?

Die Ausschreibung wendet sich an Wissenschafter:innen sowie Unternehmen aller Fachdisziplinen und Branchen in Österreich. Antragsberechtigt sind Forschungsinstitute und Firmen. Anträge können von Forschungsinstituten mit Firmen gestellt werden. Das Konsortium muss aus mindestens zwei Projektbeteiligten (jeweils Wissenschaft, Wirtschaft) bestehen. Ein Wissenschaftstransfer findet statt.

K-Zentren (COMET) sind prinzipiell antragsberechtigt, es muss sich bei dem Projekt allerdings um ein neues Forschungsthema handeln. Die Abgrenzung zum bestehenden Forschungsprogramm ist entsprechend nachzuweisen. Auch sollte es sich um Firmen handeln, die nicht bereits in das Kompetenzzentrum integriert sind.

Neu zustande gekommene Kooperationen haben Vorteile in der Bewertung.

Welche Themenschwerpunkte hat die Ausschreibung?

Mit Projektinhalten aller Technologiefelder und Branchen, aber auch Querschnittsthemen mit Aktualitätswert, können Forschungseinrichtungen zu Ausschreibungsterminen einreichen. Die Antragstellung ist offen für alle Forschungsthemen - ob es sich um traditionelle oder ganz aktuelle Technologiefelder handelt (zB Digitalisierung, Klima, Umwelt, Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologien, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung etc.). Auch die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft wird unterstützt - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die insbesondere positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren, und/oder soziale oder ökonomische Nachhaltigkeitsziele besonders berücksichtigen.

Für folgende Schwerpunkte des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) stehen Mittel aus dem Klima-und Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Verfügung:

Energiewende

Innovative Lösungen sind gefragt, um eine nachhaltige Reduktion des Energie- und Ressourcenverbrauchs sowie eine umfassende Nutzung erneuerbarer Energieträger zu erreichen. Die Energiewende verlangt umfassende Entwicklungen im Bereich von Gebäuden und urbanen Systemen, bei Energiesystemen und -netzen und in der Dekarbonisierung der Industrie.

Kreislaufwirtschaft

Die Transformation zu einer effizienten, kreislauforientieren und klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft bedarf neuer technologischer Ansätze und innovativer Geschäftsmodelle sowie der engen Zusammenarbeit von Lösungsanbietern, Unternehmen, Infrastrukturbetreibern und Bedarfsträgern. Oberstes Ziel sind Ressourceneffizienz und die Transformation hin zu einer fossilfreien und kreislauforientierten Gesellschaft.

Mobilitätswende

Um ein nachhaltiges, klimaneutrales und inklusives Mobilitäts- und Transportsystem zu erreichen, sind Innovationen in den raumbasierten Missionsfeldern Städte und Regionen und in den technologiebasierten Missionsfeldern Digitalisierung und Technologie gefragt.

Disruptive Innovationen

Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) befürwortet seit dem Jahr 2021 zudem Innovationen mit disruptiven Auswirkungen. Das BRIDGE-Programm zielt darauf ab, aus der Grundlagenforschung entstandene, innovative Projektideen in kooperativen Projekten einer erstmaligen Verwertung anzunähern und damit gegebenenfalls „disruptive Innovationen“ zu ermöglichen.

In Ausschreibungen im BRIDGE-Programm werden darunter Projektideen verstanden, welche das Potenzial haben, bestehende Technologien grundlegend zu verändern. „Disruptive Innovationen“ stehen im Gegensatz zu „Inkrementellen Innovationen“, bei denen bestehende Produkte schrittweise verbessert werden.

Wie viel wird gefördert?

Die Projekte sind entsprechend den EU-Förderobergrenzen der Kategorie der industriellen Forschung zuzurechnen. Die Förderung für die Wissenschaft beträgt bei Kooperation mit Klein- und Mittelbetrieben bis zu maximal 80 % Zuschuss, bezogen auf die Projekt-Gesamtdauer (max. 36 Monate)

Die Höhe der Zuschussförderung ist abhängig vom größten im Konsortium vertretenen Unternehmen. Bei Kleinunternehmen (KU) kann die Förderungshöhe bis zu 80 %bei Mittelunternehmen (MU) bis zu 70 % und bei Großunternehmen (GU) bis zu 60 % betragen.

Beispiel: Bei Projekten mit kleinen Unternehmen können zum Beispiel Projektkosten bis maximal € 450.000,- angesetzt werden, damit eine Förderung von 80 % möglich ist.  Bei mittleren Unternehmen, bei denen die Quote 70 % beträgt, sind Gesamtkosten bis zu € 514.000,- möglich; bei Großunternehmen (60 %) bei max. € 600.000,-. Lesen Sie hierzu auch die Beispiele im Leitfaden ab Seite 36.

Was sind die Einreichkriterien?

Der Schwerpunkt der Projektkosten (mindestens 80 %) liegt beim Forschungsinstitut bzw. bei den Forscher:innen. Die Unternehmen als mögliche Umsetzende der Ergebnisse beteiligen sich finanziell und durch Bereitstellung von Sach- und Arbeitsleistungen (maximal 20 %) am Vorhaben.

Wann und wo reiche ich ein?

Die Einreichung ist per eCall ab dem Ausschreibungs-Start (12. Dezember 2023, 8:00 Uhr) bis zum Ausschreibungs-Ende (13. März 2024, 12:00 Uhr) möglich.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Der für die Ausschreibung relevante Leitfaden steht als Download zur Verfügung. Projektbeschreibung und Kostenerfassung erfolgen ausschließlich über den eCall.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Vergabesitzung zur Ausschreibung BRIDGE 2024/1 findet am 10. Juni 2024 statt.

Wer entscheidet über eine Förderung?

Die Bedeutung der wissenschaftlichen Qualität und Exzellenz der Projekte sowie die Bewertung, ob es sich überwiegend um grundlagenorientierte Arbeiten handelt, wird durch externe Fachbegutachter:innen mit einer entsprechenden Qualifikation im jeweiligen Bereich der Grundlagenforschung vorgenommen. Die Bewertung des Umsetzungspotenzials erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt unter Beachtung der beiden vorausgegangenen Fachbegutachtungen (wissenschaftlich und wirtschaftlich) durch einen Beirat, der für die Programmentwicklung und Steuerung sowie die Abgabe von Förderungsempfehlungen von der FFG gemeinsam mit dem FWF errichtet wurde.

Hinweis: Mit Gültigkeit der neuen FFG-Offensiv-Richtlinien seit 1.1.2022 fungiert der BRIDGE-Beirat als Bewertungsgremium und trifft die Förderungsentscheidungen.

Wie erfolgt die weitere Förderungsabwicklung?

Nach einer positiven Förderungsentscheidung bekommt die Konsortialleitung für das Projekt (das ist der wissenschaftliche Partner) den Förderungsvertrag in Form einer "Datenansicht" im eCall zur Durchsicht. Die drei Schritte zum Förderungsgeld sind:

  1. Kontrolle und Freigabe der Eckdaten vor Vertragserstellung direkt im eCall,
  2. Zustellung der Verträge elektronisch signiert und digital,
  3. Digitale Signatur des Förderungsvertrages auch durch Förderungsnehmende.

Bei einer negativen Förderungsentscheidung erhalten Förderungswerbende ein Begründungsschreiben über den eCall zugestellt.

Vom Antrag bis zum Projektabschluss sind alle relevanten Dokumente im eCall (zB Förderungsvertrag, Berichts-Vorlagen zur Erfüllung von Berichtspflichten) jederzeit digital abrufbar. 

Wann und wie erfolgt die Förderungsauszahlung, welche Berichtspflichten gibt es?

Die erste Rate – in der Regel 50 % der bewilligten Förderungssumme – wird nach Unterzeichnung des Förderungsvertrages ausbezahlt. Auszahlungen können an eine Auflagenerfüllung (entweder vor Vertrag oder vor der Auszahlung einer 1. Rate) geknüpft sein. Sie hängen auch mit Berichtspflichten zum Projektfortschritt zusammen (zumeist bei 2. Rate und Schlussrate bei Projektabschluss).

Wie gelange ich an weitere Informationen?

Nützen Sie die Ausschreibungsunterlagen im Download-Bereich, das eCall-Tutorial und konkrete Beratungsinformationen (zB zur eCall-Registrierung als Unternehmen in Gründung, zum Formalcheck der Jahresdaten etc.).