[AWARD] Christian-Doppler-Preis 2021

31.07.2021

Deadline 31.07.2021

 

Alle zwei Jahre verleiht die Salzburger Landesregierung den mit insgesamt € 12.000,-- dotierten „Christian Doppler-Preis" für naturwissenschaftliche Arbeiten in vier Sparten.

Sparte 1: Anwendung des Doppler-Prinzips, Technische Wissenschaften, Mathematik und Physik
Sparte 2: Geowissenschaften, Materialwissenschaften und Chemie
Sparte 3: Molekulare Biologie
Sparte 4: Organismische Biologie

1        Diese Förderungspreise werden auf Grund persönlicher Bewerbung verliehen. Bewerbungsberechtigt sind Personen, die das 40. Lebensjahr am Einreichungsstichtag noch nicht überschritten haben. Nachgewiesene Elternkarenzzeiten werden bis zu einem Ausmaß von 6 Monaten pro Kind berücksichtigt.

Darüber hinaus müssen die Bewerber entweder einen Bezug zum Land Salzburg oder zur Universität Salzburg haben oder eine Arbeit einreichen, die einen Bezug zum Land Salzburg hat.

 

Als Bezug zum Land Salzburg gelten:

Geburtsort im Land Salzburg (Nachweis durch die Geburtsurkunde) oder

Hauptwohnsitz im Land Salzburg seit mindestens 2 Jahren (Nachweis durch eine Meldebestätigung).

 

Als Bezug zur Universität Salzburg gelten:

Akademischer Abschluss an der Universität (Nachweis durch Bescheid, Zeugnis oder Verleihungsurkunde) oder

mindestens zweijährige Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses zur Universität Salzburg (Nachweis durch Dienstvertrag oder Dienstzeitbestätigung)

 

Der Bezug einer eingereichten Arbeit zum Land Salzburg ist schriftlich zu erläutern.

2        Es können auf eigenständiger Forschung, Entwicklung oder Erfindung beruhende Arbeiten hoher Qualität eingereicht werden, die in international begutachteten Fachzeitschriften veröffentlicht wurden beziehungsweise zur Veröffentlichung angenommen wurden. Die Veröffentlichung darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Es können maximal drei Arbeiten pro Bewerberin bzw. Bewerber eingereicht werden. Die eingereichten Arbeiten dürfen noch von keiner anderen Stelle prämiert und bei keiner anderen Stelle zur Prämierung eingereicht worden sein.

 

Die Arbeiten sind bis längstens

31.7.2021

 

elektronisch an die E-Mail-Adresse:

 

wissenschaft-kultur@salzburg.gv.at

 

zu senden oder auf einem elektronischen Datenträger im

 

Wissenschaftsreferat, Gstättengasse 10, 2. Stock, Zimmer 215,

 

(Postadresse: Postfach 527, 5010 Salzburg)

 

einzureichen.

 


Die Einreichung hat zu enthalten:

 

  • Name, Beruf, Alter und Anschrift der Einreicherin bzw. des Einreichers

 

Anzuschließen sind weiters

 

  • ein kurzer schriftlicher Lebenslauf,
  • Nachweis der Erfüllung der Kriterien nach Punkt 2 der Ausschreibung (Geburt oder Hauptwohnsitz im Land Salzburg oder akademischer Abschluss oder Dienstverhältnis an der Universität Salzburg oder Erläuterung des Bezugs der eingereichten Arbeit zum Land Salzburg),
  • eine eidesstattliche Erklärung, dass die Arbeit noch nicht prämiert oder zur Prämierung eingereicht wurde,
  • eine Kurzfassung in deutscher Sprache im Umfang von maximal zwei Seiten über Fragestellung, Methodik und Inhalt der eingereichten Arbeit.
  • Bei Arbeiten mit mehreren Autoren hat die Einreicherin bzw. der Einreicher ihren bzw. seinen Anteil an der Arbeit anzugeben und zu beschreiben und das Einverständnis der Mitautoren der Bewerbung beizulegen.

 

3. Die Prüfung und Auswahl der eingereichten Arbeiten ist einer von der Salzburger Landesregierung bestellten Jury von Expertinnen und Experten vorbehalten. Grundsätzlich soll in jeder Sparte ein Preis vergeben werden. Wenn in einer Sparte keine preiswürdige Arbeit festgestellt werden kann, dann ist die Jury ermächtigt, diesen Preis zur Verleihung eines weiteren Preises in einer anderen Sparte zu verwenden. Eine Aufteilung der einzelnen Spartenpreise ist nicht zulässig.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

4. Im Sinne des Frauenförderungsprogramms der Salzburger Landesregierung werden Frauen in besonderem Maße aufgefordert, sich zu bewerben.

Nähere Auskünfte erteilt Dr. Franz Wasner, Referat Wissenschaft, Erwachsenenbildung, Bildungsförderung (Tel. 0662/8042-2116; e-mail: franz.wasner@salzburg.gv.at).