[CALL] FFG F&E-Infrastrukturförderung 2023

13.12.2023

Für Anschaffungen und zum Auf- und Ausbau hochwertiger F&E-Infrastruktur für Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung.

 

interne Deadline: 17.10.2023

finale Einreichung: 13.12.2023, 12h

F&E-Infrastrukturprojekte sind Vorhaben zur Anschaffung und zum Auf- und Ausbau hochwertiger F&E-Infrastruktur für Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung. Im Fokus steht der Bedarf an kooperativ (d.h. durch mehrere Organisationen oder Organisationseinheiten) genutzten F&E-Infrastrukturen für neue zukunftsorientierte Forschungs- und Innovationsfelder.

 

Was wird gefördert?

Es werden die Kosten für die Anschaffung von F&E-Infrastrukturen für Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung gefördert.

Es sind jene Kosten förderbar, welche im direkten Zusammenhang mit der Anschaffung der F&E-Infrastruktur stehen und im Anlageverzeichnis aktiviert werden. Bei der Endabrechnungskontrolle ist das Anlageverzeichnis vorzulegen.

 

Wer wird gefördert?

Förderbar für den Nutzungstyp „Nicht-Wirtschaftlich“ sind:

-  Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung

  • Universitäten
  • Fachhochschulen
  •  Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck

Förderbar für den Nutzungstyp „Wirtschaftlich“ sind:

-  Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung

  • Universitäten
  • Fachhochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck

-  Unternehmen jeder Rechtsform

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Nutzungstyp “Nicht-Wirtschaftlich” 90% - Zuschuss
  • Nutzungstyp “Wirtschaftlich” 50%  - Zuschuss

 

 

Pro Institution und Nutzungstyp können für dieses Programm max. 2 Förderanträge eingereicht werden. Um die, auch im Sinne der gesamtuniversitären Strategie und Zukunftsplanung, geeignetsten Projekte für die Antragstellung auszuwählen, wird folgender Prozess für die interne Vorauswahl vorgeschlagen:

  1. Alle an einer Einreichung interessierten Fakultäten und Zentren werden dazu aufgerufen, bis zum 17. Oktober 2023 folgende Informationen an die DLE Forschungsservice und Nachwuchsförderung zu übermitteln (foerderungen.national@univie.ac.at).
    1. eine inhaltliche Kurzdarstellung (max. 2 Seiten) inkl. Bezug auf die Landesstrategie
    2. Darstellung des Budgets inkl. Information wie die 10% Finanzierungslücke (bei nicht-wirtschaftlicher Nutzung) gedeckt werden soll
    3. Nutzungsstrategie: interessierte Nutzungspartner die bereit wären einen LOI auszustellen (Bestätigung der Partner per E-mail ausreichend)
  2. Bis spätestens zum 31. Oktober 2023 wird das Rektorat die zwei Projekte für die Einreichung auswählen und die DLF FSNF informiert die betreffenden Fakultäten/Zentren und Projektleiter*innen.
  3. Bis zum 25. November 2023 müssen die ausgewählten Projekte ein verpflichtendes Vorgespräch mit der zuständigen Landesstelle (Kontakte) abgehalten haben.
  4. Der Antrag muss bis zum 13. Dezember, 12 Uhr (Mittag) über den FFG ecall eingereicht werden. Achtung: bei der Einreichung ist eine Signatur des Rektorats vor der Deadline notwendig, deshalb bitten wir um Einreichung bis spätestens 8. Dezember.