F&E-Infrastrukturprojekte sind Vorhaben zur Anschaffung und zum Auf- und Ausbau hochwertiger F&E-Infrastruktur für Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung. Im Fokus steht der Bedarf an kooperativ (d.h. durch mehrere Organisationen oder Organisationseinheiten) genutzten F&E-Infrastrukturen für neue zukunftsorientierte Forschungs- und Innovationsfelder.
Was wird gefördert?
Es werden die Kosten für die Anschaffung von F&E-Infrastrukturen für Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung gefördert.
Es sind jene Kosten förderbar, welche im direkten Zusammenhang mit der Anschaffung der F&E-Infrastruktur stehen und im Anlageverzeichnis aktiviert werden. Bei der Endabrechnungskontrolle ist das Anlageverzeichnis vorzulegen.
Wer wird gefördert?
Förderbar für den Nutzungstyp „Nicht-Wirtschaftlich“ sind:
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
Förderbar für den Nutzungstyp „Wirtschaftlich“ sind:
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
- Unternehmen jeder Rechtsform
Wie hoch ist die Förderung?
- Nutzungstyp “Nicht-Wirtschaftlich” 90% - Zuschuss
- Nutzungstyp “Wirtschaftlich” 50% - Zuschuss
Pro Institution und Nutzungstyp können für dieses Programm max. 2 Förderanträge eingereicht werden. Um die, auch im Sinne der gesamtuniversitären Strategie und Zukunftsplanung, geeignetsten Projekte für die Antragstellung auszuwählen, wird folgender Prozess für die interne Vorauswahl vorgeschlagen:
- Alle an einer Einreichung interessierten Fakultäten und Zentren werden dazu aufgerufen, bis zum 17. Oktober 2023 folgende Informationen an die DLE Forschungsservice und Nachwuchsförderung zu übermitteln (foerderungen.national@univie.ac.at).
- eine inhaltliche Kurzdarstellung (max. 2 Seiten) inkl. Bezug auf die Landesstrategie
- Darstellung des Budgets inkl. Information wie die 10% Finanzierungslücke (bei nicht-wirtschaftlicher Nutzung) gedeckt werden soll
- Nutzungsstrategie: interessierte Nutzungspartner die bereit wären einen LOI auszustellen (Bestätigung der Partner per E-mail ausreichend)
- Bis spätestens zum 31. Oktober 2023 wird das Rektorat die zwei Projekte für die Einreichung auswählen und die DLF FSNF informiert die betreffenden Fakultäten/Zentren und Projektleiter*innen.
- Bis zum 25. November 2023 müssen die ausgewählten Projekte ein verpflichtendes Vorgespräch mit der zuständigen Landesstelle (Kontakte) abgehalten haben.
- Der Antrag muss bis zum 13. Dezember, 12 Uhr (Mittag) über den FFG ecall eingereicht werden. Achtung: bei der Einreichung ist eine Signatur des Rektorats vor der Deadline notwendig, deshalb bitten wir um Einreichung bis spätestens 8. Dezember.