Das Förderungsangebot BRIDGE 2025/1 kennzeichnet sich durch Technologieoffenheit und Themenoffenheit. Gefördert werden grundlagennahe Projekte von Konsortien und Projektbeteiligten aus der wissenschaftlichen Forschung und aus der verwertenden Industrie.
Was wird gefördert?
Es werden Projekte mit überwiegender Grundlagenforschungsnähe gefördert, die bereits ein realistisches Verwertungspotenzial erkennen lassen, sodass eine oder mehrere Firmen bereit sind, das Projekt mitzufinanzieren bzw. begleitend auch am Projekt teilzunehmen.
In BRIDGE ist es möglich, junge Forscher:innen in Projekte einzubinden.
Klinische Studien stehen nicht im Fokus und werden daher nicht gefördert. Gefördert werden können jedoch klinische Pilotstudien zur erstmaligen Erprobung oder Validierung eines Wirkstoffes, Therapiekonzepts oder eines Medizinprodukts im Ausmaß von maximal 30 % der Gesamtprojektkosten. Die klinische Studie darf allerdings nicht den Forschungsschwerpunkt des Projektes darstellen.
Wer wird gefördert?
Die Ausschreibung wendet sich an Wissenschafter:innen sowie Unternehmen aller Fachdisziplinen und Branchen in Österreich. Antragsberechtigt sind Forschungsinstitute und Firmen. Anträge können von Forschungsinstituten mit Firmen gestellt werden. Das Konsortium muss aus mindestens zwei Projektbeteiligten (jeweils Wissenschaft, Wirtschaft) bestehen. Ein Wissenschaftstransfer findet statt.
K-Zentren (COMET) sind prinzipiell antragsberechtigt, es muss sich bei dem Projekt allerdings um ein neues Forschungsthema handeln. Die Abgrenzung zum bestehenden Forschungsprogramm ist entsprechend nachzuweisen. Auch sollte es sich um Firmen handeln, die nicht bereits in das Kompetenzzentrum integriert sind.
Neu zustande gekommene Kooperationen haben Vorteile in der Bewertung.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Projekte sind entsprechend den EU-Förderobergrenzen der Kategorie der industriellen Forschung zuzurechnen. Die Förderung für die Wissenschaft beträgt bei Kooperation mit Klein- und Mittelbetrieben bis zu maximal 80 % Zuschuss, bezogen auf die Projekt-Gesamtdauer (max. 36 Monate).
Die Höhe der Zuschussförderung ist abhängig vom größten im Konsortium vertretenen Unternehmen.
- Kleinunternehmen (KU) bis zu 80 %
- Mittelunternehmen (MU) bis zu 70 %
- Großunternehmen (GU) bis zu 60 %
Beispiel: Bei Projekten mit kleinen Unternehmen können zum Beispiel Projektkosten bis maximal 450.000 EUR angesetzt werden, damit eine Förderung von 80 % möglich ist. Bei mittleren Unternehmen, bei denen die Quote 70 % beträgt, sind Gesamtkosten bis zu 514.000 EUR möglich; bei Großunternehmen (60 %) bei max. 600.000 EUR. Lesen Sie hierzu auch die Beispiele im Leitfaden.
Was sind die Einreichkriterien?
Der Schwerpunkt der Projektkosten (mindestens 80 %) liegt beim Forschungsinstitut bzw. bei den Forscher:innen. Die Unternehmen als mögliche Umsetzende der Ergebnisse beteiligen sich finanziell und durch Bereitstellung von Sach- und Arbeitsleistungen (maximal 20 %) am Vorhaben.
Wie erfolgt die Einreichung?
Die Einreichung ist über den eCall der FFG ab dem Ausschreibungs-Start (18. Juni 2025, 8:00 Uhr) bis zum Ausschreibungs-Ende (3. September 2025, 12:00 Uhr) möglich.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Vergabesitzung zur Ausschreibung BRIDGE 2025/1 findet am 1. Dezember 2025 statt.