Im Rahmen der Ausschreibung 2025 der Clean Energy Transition Partnership (CETP) sollen in transnationalen Konsortien Forschungs- und Innovationsprojekte zur Erreichung der Energiewende ermöglicht und unterstützt werden. Hierfür stehen national insgesamt 13 Millionen Euro bereit.
Was wird gefördert?
Gefördert werden transnationale kooperative F&E-Projekte der Industriellen Forschung oder Experimentellen Entwicklung.
Diese Ausschreibung wird transnational durchgeführt und ist als zweistufige Ausschreibung organisiert. In der ersten Stufe müssen Kurzanträge (pre-proposals) eingereicht werden. Dieser Schritt ist verpflichtend. Sofern die Evaluierung des Kurzantrags erfolgreich ist, wird zur Erstellung eines Vollantrags (full proposal) eingeladen.
ACHTUNG: Neben dem Antragsverfahren auf transnationaler Ebene ist für österreichische Partner:innen zudem die Beantragung auf nationaler Ebene im eCall der FFG verpflichtend. Der transnationale Kurzantrag muss bis spätestens 9. Oktober 2025, 14:00 Uhr über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Kurzantrag bis 13. Oktober 2025, 12:00 Uhr im eCall.
Die Clean Energy Transition Partnership (CETP) gliedert ihre einzelnen Ausschreibungsschwerpunkte (Call Modules) in sieben Transition Initiatives (TRIs), denen gemeinsame Ziele innewohnen. Österreichische Antragsteller:innen können in dieser Ausschreibung alle zehn Schwerpunkte (Call Modules) aus sämtlichen TRIs adressieren:
- CM2025-01 Multi-vector interactions between the integrated energy system and industrial frameworks
- CM2025-02 Energy system flexibility: renewables production, storage and system integration
- CM2025-03A Advanced renewable energy (RE) technologies for power production (ROA)
- CM2025-03B Advanced renewable energy (RE) technologies for power production (IOA)
- CM2025-04 Carbon capture, utilisation and storage (CCUS)
Achtung! Inhaltliche Einschränkung für österreichische Projektbeteiligungen: Für allfällige Anwendungen in Österreich sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen bzgl. Gesamtvolumen für die geologische Speicherung von Kohlenstoffdioxid einzuhalten. Nur auf ein technisches Minimum reduzierte unvermeidbare Restemissionen sind bei CCUS-Projekten durch technische Senken auszugleichen.
- CM2025-05 Hydrogen and renewable fuels
Achtung! Inhaltliche Einschränkung für österreichische Projektbeteiligungen: Es darf nur klimaneutraler Wasserstoff zur Anwendung kommen, wie in der österreichischen Wasserstoffstrategie definiert. Für österreichische Projektbeteiligungen muss ein Bezug zu Mobilitätsanwendungen (Entwicklung und Nutzung von Wasserstoff und Brennstoffzellen) dargestellt werden. Entsprechend der österreichischen nationalen Wasserstoffstrategie müssen Einreichungen jene Anwendungen im Transportsektor adressieren, bei denen eine Elektrifizierung schwierig zu erreichen ist (z.B. Luftfahrt, schwere Straßen- und Schienen[nutz-]fahrzeuge, Schifffahrt). Bitte übermitteln Sie eine dementsprechende Darstellung in der ersten Stufe per eCall (zusätzliche Anhänge).
- CM2025-06 Heating and cooling technologies
- CM2025-07 Integrated regional energy systems
- CM2025-08 Integrated industrial energy systems
- CM2025-09 Clean energy integration in the built environment
Weiterführende Informationen zu den einzelnen Call Modules finden Sie im transnationalen Call Text.
Zudem beraten die einzelnen TRI Manager:innen zu Ihren jeweiligen Call Modules. Ihre Kontaktinformationen finden Sie direkt im Call Text unter „Contact“
Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht in allen Ländern alle Call Modules gefördert werden können. Detaillierte Informationen finden Sie im transnationalen Call Text und in der filterbaren Übersicht.
Wer wird gefördert?
Akteurinnen und Akteure aus rund 30 Ländern sind eingeladen ihre Projekte in einem zweistufigen Verfahren einzureichen.
Von österreichischer Seite können in dieser transnationalen Ausschreibung Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Kommunen und sonstige Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit gefördert werden.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie Bonität und Liquidität von Unternehmen wird durch FFG-interne Expertinnen und Experten geprüft. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.
Die transnationale Matchmaking Plattform unterstützt Sie bei der Suche nach Projekten, bestehenden Konsortien und Projektpartner:innen.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Organisationsart und -größe sowie nach beantragter Forschungskategorie beträgt die Förderung zwischen 35 und 85 % der Projektkosten. Nähere Informationen dazu finden Sie in den Instrumenten- und Kostenleitfäden (siehe Downloadcenter).
Die maximale Förderung für österreichische Beteiligte in einem kooperativen F&E Projekt liegt bei insgesamt EUR 2.000.000 , die minimale Förderung insgesamt bei EUR 100.000.
Für die Ausschreibungsschwerpunkte CM2025-01, CM2025-02, CM2025-03 A/B, CM2025-07 und CM2025-09 stehen 6 Mio. Euro, für CM2025-04, CM2025-06 und CM2025-08 5 Mio. Euro und für das CM2025-05 2 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Mittel für CM2025-01, CM2025-02, CM2025-03 A/B, CM2025-05, CM2025-07 und CM2025-09 werden durch das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) zur Verfügung gestellt, jene für die Ausschreibungsschwerpunkte CM2025-04, CM2025-06 und CM2025-08 durch den Klima- und Energiefonds (KLIEN). Gegebenenfalls steht zusätzlich ein Budget der Europäischen Kommission aus der Europäischen Partnerschaft für erfolgreiche österreichische Antragsteller:innen zur Verfügung. Die Aufteilung dieses Budgets auf die beteiligten Länder wird jedoch erst nach Abschluss des Projektauswahlverfahrens bestimmt.
Was sind die Einreichkriterien?
Die einzureichenden Projekte müssen die Kooperationsvorgaben und -anforderungen des jeweiligen Instrumentenleitfadens (siehe Downloadcenter) sowie der transnationalen Ausschreibung erfüllen. Unter anderen umfassen die nationalen Kriterien die folgenden Bedingungen:
- In kooperativen F&E-Projekten muss im transnationalen Konsortium zumindest ein gefördertes Unternehmen vertreten sein.
- Alle österreichischen Partner:innen eines Projekts müssen die gleiche Forschungskategorie (Industrielle Forschung oder Experimentelle Entwicklung) im Antrag wählen.
- Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen.
- Die maximale Förderung für österreichische Beteiligte in einem kooperativen F&E Projekt liegt bei insgesamt EUR 2.000.000, die minimale Förderung insgesamt bei EUR 100.000.
Neben dem Beratungsangebot durch die FFG und das transnationale Call Secretariat bieten zahlreiche Informationsveranstaltungen auf nationaler und transnationaler Ebene die Möglichkeit Fragen zu stellen:
28. Mai: Call Launch Event (transnational)
12. Juni: Informationsveranstaltung CET Partnership Joint Call 2025 - Webinar für Antragsteller:innen aus Österreich (national)
4. September: Informationsveranstaltung CET Partnership Joint Call 2025 -Q&A für Antragsteller:innen aus Österreich (national)
10. September: Joint Call 2025 Q&A event (transnational)
Wie erfolgt die Einreichung?
Neben der transnationalen Einreichung über das transnationale Einreichsystem ist zudem eine nationale Einreichung im eCall notwendig.
In der ersten Stufe benötigen Sie für die nationale Einreichung:
- Online-Formular (grober Kostenplan, kurze Beschreibung Ihrer Rolle im Projekt, österreichische Projektpartner:innen, Jahresabschlüsse etc.) im eCall,
- das pre-proposal, so wie es auch transnational eingereicht wurde, als verpflichtenden Anhang.
- Darstellung bzgl. der thematischen Einschränkung in CM2025-05 im eCall als zusätzlichen Anhang
Der transnationale Antrag muss bis spätestens 9. Oktober 2025, 14:00 Uhr über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag bis 13. Oktober2025, 12:00 Uhr im eCall.
In der zweiten Stufe benötigten Sie für die nationale Einreichung:
- Online-Formular (detaillierter Arbeitsplan, detaillierter Kostenplan, österreichische Projektpartner:innen, Jahresabschlüsse, Darlegung bzgl. der beantragten Forschungskategorie etc.) im eCall,
- das full proposal, so wie es auch transnational eingereicht wurde, als verpflichtenden Anhang
Der transnationale Antrag muss bis spätestens 12. März 2026, 14:00 Uhr über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag bis 16. März 2026, 12:00 Uhr MEZ im eCall.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Evaluierungsergebnisse der ersten Stufe werden im Jänner 2026 vorliegen, die der zweiten Stufe im Juni 2026. Mit der Förderentscheidung ist im Juli/August 2026 zu rechnen. Projekte müssen bis zum 15. Dezember 2026 starten.
Wer trifft die Förderungsentscheidung und was ist die Rechtsgrundlage?
Für die Ausschreibungsschwerpunkte CM2025-01, CM2025-02, CM2025-03 A/B, CM2025-05, CM2025-07 und CM2025-09 trifft die Geschäftsführung der FFG die nationale Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlung des transnationalen Bewertungsgremiums. Für die Ausschreibungsschwerpunkte CM2024-04, CM2024-06, CM2024-07 und CM2024-09 trifft das Präsidium des Klima- und Energiefonds die nationale Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlung des transnationalen Bewertungsgremiums.
Die Ausschreibung basiert auf der Richtlinie für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH zur Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen (FFG-Challenge-Richtlinie).